Missbrauch in katholischer Kirche: Etwa 93 Millionen Euro an Betroffene gezahlt
Bislang etwa 93 Millionen Euro sind Betroffenen von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche als Anerkennungsleistung für Leid zugesprochen worden. Im vergangenen Jahr stieg die Gesamtsumme um gut 16,5 Millionen Euro, wie die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts für das Jahr 2025 in Bonn mitteilte. Die Kommission hatte ihre Arbeit 2021 aufgenommen.
Die Zahl neuer Erstanträge ging im vergangenen Jahr deutlich auf 186 zurück und erreichte damit ihren bisherigen Tiefstand, wie aus dem Jahresbericht weiter hervorgeht. Im Vorjahr 2024 gingen mit 349 noch mehr als doppelt so viele neue Erstanträge auf Anerkennungsleistungen ein. Deren Zahl ist seit 2021 kontinuierlich rückläufig. Im ersten Jahr der Kommissionstätigkeit erreichte sie mit 1565 ihren Höchststand.
Insgesamt wandten sich bislang knapp 3000 Betroffene mit Erst- und Folgeanträgen an das Gremium. Es entscheidet über Anerkennungszahlungen für Missbrauchsbetroffene im Bereich der deutschen katholische Kirche und wurde von der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet, um ältere Verfahren abzulösen. Die Kommission arbeitet aber unabhängig und ist mit Fachleuten wie Richterinnen und Richtern, Psychotherapeuten und Anwälten besetzt. Diese entscheiden über Anträge und Zahlungshöhen.
Die Kommission soll über alle Bistümer und katholischen Organisationen wie Ordensgemeinschaften oder Caritas hinweg ein einheitliches Vorgehen garantieren. Sie befasst sich laut ihrer Tätigkeitsordnung sowohl mit strafbaren als auch mit nicht strafbaren sexualbezogenen Handlungen und Grenzverletzungen. Anträge müssen über spezielle Ansprechpersonen in den Diözesen oder Orden gestellt werden, die ebenfalls unabhängig arbeiten.
Bei dem Verfahren und den entsprechenden Anerkennungszahlungen handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Kirche. Klagen auf Schadenersatz sind unabhängig davon etwa auf zivilrechtlichem Weg vor Gerichten möglich.
Einschließlich Widersprüchen gegen Entscheidungen der Kommission liegt die Gesamtzahl der Vorgänge laut aktuellem Tätigkeitsbericht inzwischen bei knapp 4700. Die Zahl offener Vorgänge, über die noch nicht entschieden war, sank im vergangenen Berichtsjahr von etwa tausend auf knapp 690.
Die Gesamtzahl aller von der Kommission entschiedenen Leistungen für Missbrauchsopfer erhöhte sich zum Ende des vergangenen Jahres demnach auf etwa 93,231 Millionen Euro, wobei anrechenbare Vorleistungen etwa aus früheren Verfahren mit eingerechnet sind. 2025 wurden weitere etwa 7,7 Millionen Euro für Erst- und Folgeanträge bewilligt, dazu kamen weitere etwa 8,8 Millionen Euro in Widerspruchsverfahren oder nach neuerlicher Vorlage eines Antrags mit zusätzlichen Informationen.
Die Kommission und die Ansprechpartner vor Ort prüfen demnach auch die Plausibilität der Anträge. Die endgültige Ablehnungsquote ist demnach aber gering. Sie liegt bei weniger als einem Prozent aller seit 2021 eingeleiteten Verfahren - und zwar bei 38 von insgesamt bereits 4693.
I.Santos--ESF