Bericht: Fast jeder zweite Rentner muss Steuern nachzahlen
Fast jeder zweite Rentner in Deutschland muss nach der Steuererklärung Geld an das Finanzamt überweisen. Einer Auswertung des Steuererklärungsanbieters smartsteuer zufolge, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntagsausgaben) vorlag, mussten rund 41 Prozent der ausgewerteten Rentner Steuern nachzahlen. Im Durchschnitt waren 1326 Euro fällig. In der Hälfte aller Fälle lag die Nachzahlung allerdings bei höchstens 499 Euro.
Rund 45 Prozent der Rentner erhielten dem Bericht zufolge eine Steuererstattung, im Durchschnitt in Höhe von 1383 Euro. Bei der Hälfte der Erstattungen betrug sie maximal 779 Euro. Bei rund 14 Prozent ergab sich weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung.
Grundlage der Auswertung ist eine mittlere fünfstellige Zahl von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025. Daraus geht unter anderem hervor, dass 48,5 Prozent der Rentner neben der gesetzlichen Rente über weitere Einkünfte verfügten. Am häufigsten war ein Arbeitsverhältnis (knapp 38 Prozent), gefolgt von Mieteinnahmen (gut zehn Prozent) sowie Einkünften aus Gewerbe oder Selbstständigkeit (jeweils rund vier Prozent).
Der Steueranwalt und smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine sagte den Funke-Zeitungen: "Auf die gesetzliche Rente führt niemand vorab Steuern ab, anders als beim Arbeitslohn, wo die Lohnsteuer direkt vom Gehalt einbehalten wird." Die volle Steuerlast werde daher erst mit dem Bescheid fällig. Wer neben der gesetzlichen Rente etwa eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder einen Nebenjob habe, müsse deshalb häufig mit einer Nachzahlung rechnen.
Nach Angaben von smartsteuer steigt zudem die Zahl der steuerpflichtigen Rentner weiter. "Jede Rentenerhöhung hebt den steuerpflichtigen Teil der Rente an, der einmal festgelegte Freibetrag bleibt aber gleich", sagte Heine. "So überschreiten immer mehr Rentner den Grundfreibetrag und werden überhaupt erst steuerpflichtig." Bei höheren Nachzahlungen setzten die Finanzämter anschließend häufig Steuervorauszahlungen fest.
Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb Änderungen bei der nachgelagerten Rentenbesteuerung. "Die Steuerpflicht darf nicht allein deshalb entstehen, weil die Inflation durch Rentenerhöhungen ausgeglichen wird", erklärte der Verband den Funkte-Zeitungen. Rentenerhöhungen dürften nicht vollständig steuerpflichtig werden. Stattdessen müsse der prozentuale Rentenfreibetrag auch auf spätere Rentenanpassungen angewendet werden, damit Rentner nicht allein wegen des Inflationsausgleichs steuerpflichtig würden.
L.Balcazar--ESF